Unsere Genossenschaft: Mitgliedschaft
Mitgliedschaft bei der GWG
Keine Kaution! Aber Mitgliedschaft!
Um eine Wohnung bei uns anmieten zu können, müssen Sie Mitglied unserer Genossenschaft werden. Mitglied werden Sie, indem Sie einmalig mind. drei Genossenschaftsanteile (ein Anteil = 260,00 €) im Wert von 780,00 € und eine Beitrittsgebühr von 30,00 € einzahlen. Eine zusätzliche Kaution zahlen Sie bei uns nicht!
Je nach Höhe Ihrer Anteile haben Sie Anspruch auf folgende Wohnung:
- drei Anteile: Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnung
- vier Anteile: Drei-Zimmer-Wohnung
- fünf Anteile: Vier-Zimmer-Wohnung
- sechs Anteile: Fünf-Zimmer-Wohnung
- sieben Anteile: Sechs-Zimmer-Wohnung
- …
Ein weiterer Vorteil ist, dass die GWG jährlich eine Dividende auf das von Ihnen eingezahlte Geschäftsguthaben auszahlt. Diese beträgt derzeit 4,00 %.
Sollten Sie Ihre Wohnung irgendwann kündigen wollen, haben Sie eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Sie könnten dann auch Ihre Mitgliedschaft kündigen. Hier beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr. Diese beginnt immer am 31.12. des jeweiligen Jahres und endet ein Jahr später. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens darf jedoch immer erst nach unserer Mitgliederversammlung erfolgen. Diese findet gewöhnlich Mitte des Jahres statt. Eine vorzeitige Auszahlung ist leider gesetzlich nicht möglich! Die Mitgliedschaft kann aber auch weiter bestehen bleiben und Sie genießen weiterhin die Dividende.
Stand: 06.03.2024